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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RISUS GmbH

1. Geltung der Bedingungen

1.1  Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Durch Auftragserteilung werden diese Bedingungen anerkannt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Ausführung eines an uns erteilten Auftrags kann nicht als Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Käufers ausgelegt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

1.2  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

2.1  Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

2.2  Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Herborn/Hessen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1  Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2  Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

4.3  Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten..

5. Versand und Gefahrübergang

5.1  Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.

5.2  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

5.3  Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1  Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt , wenn schriftlich nichts anderes angezeigt wurde, 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs an den Käufer.

6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers oder der Hersteller nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

6.3  Der Käufer hat uns Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen.

6.4  Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass

a)       das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;

b)       der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker bzw. Erfüllungsgehilfe zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur zu übernehmen.

6.5  Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6.6  Wir sind zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.

6.7  Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1  Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehender Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.

7.2  Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns ein (Mit-)Eigentum zusteht, wir im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet

7.3  Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden. Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.
Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

7.4  Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

7.5  Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware bzw. Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Ware bzw. Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

8. Zahlung

8.1  Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug jeweils hälftig bei Bestellung und bei Gefahrübergang an den Käufer  zahlbar.

8.2  Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.3  Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

8.4  Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, weitergehende Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8.5  Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9. Schutz- oder Urheberrechte

9.1  Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er Verletzungen von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir den Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

9.2  Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 6.4 entsprechend.

9.3  Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme  und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

10. Export

Der Export unserer Waren bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer hat bei der Ausführung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Herstellerlandes zu befolgen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1   Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der RISUS GmbH.

11.2   Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist Gerichtstand ausschließlich das für den Sitz der RISUS GmbH zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

11.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Teilnichtigkeit

Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

Limburg, den 1. Juni 2010